Sonderurlaub im Todesfall
Infos & schnelle Antworten zur Dauer, Beantragung und Anspruch
Tritt der Tod eines nahen Verwandten ein, soll alles schnell und unbürokratisch gehen. Die freien Tage, die man im Angestelltenverhältnis erhält, hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Bei Angehörigen 1. Grades (Eltern und Kinder) wird der Sonderurlaub für mindestens 2 Tage gewährt, je nach Kulanz des Arbeitgebers auch länger.
Was bedeutet Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist für außergewöhnliche Situationen im Leben gemacht, in denen Erwerbstätige aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen am Arbeitsplatz nachzukommen.
Dazu zählen neben dem Todesfall von Angehörigen auch die Geburt eines Kindes oder die eigene Eheschließung. Im Sonderurlaub bei Todesfällen hängt die genaue Anzahl an freien, bezahlten Tagen davon ab, in welcher Beziehung man zur verstorbenen Person stand.
Ansprüche im Todesfall nach Verwandtschaftsgrad
Sonderurlaub Begräbnis der Großeltern
Da es sich bei den Großeltern nicht um Verwandte 1. Grades handelt, ist auch eine bezahlte Freistellung im Sinne des Sonderurlaubs nicht möglich. Dennoch tragen Großeltern oft einen erheblichen Teil zu unserem Leben bei und hinterlassen bei den Enkelkindern eine große Lücke und tiefe Trauer. Suchen Sie also in jedem Fall das ehrliche Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Alternative Freistellung
Je nach Fall kann auch direkt mit dem Arbeitgeber eine Absprache zu außerordentlichen Freistellungen getroffen werden. Sollte die Trauer als übermächtig sein bzw. die Zeit zur Vorbereitung der Beisetzung mehr Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich ein ehrliches Gespräch mit dem Dienstgeber. In den meisten Fällen wird auf Kulanz zumindest freigestellt, aber eben ohne Fortzahlung des Gehalts.
Gehalt während dem Sonderurlaub
Das Gehalt wird im Falle des Sonderurlaubs ohne Abzüge weiterbezahlt und es entstehen keine finanziellen Einbußen.
Sonderurlaub beantragen – so geht´s
- Beantragen Sie den benötigten Sonderurlaub so rasch wie möglich nach Bekanntwerden des Todesfalls.
- Sollte es keine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag geben, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
- Sollte es Schwierigkeiten geben, suchen Sie Hilfe bei Ihrem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.
Regelungen für Sonderurlaube
Die meisten Arbeitgeber orientieren sich an den Kollektivverträgen und den darin enthaltenen Betriebsvereinbarungen. Das Gesetz trifft zwar keinerlei eindeutige Aussagen über Gründe oder die Dauer des Sonderurlaubs, wohl aber über die Tatsache, dass einer gewährt werden soll.
Ein Sonderurlaub hat als Bedingungen, dass dieser kurzfristig, persönlich und unverschuldet entstehen muss. Das Gesetz beschreibt es so, dass Erwerbstätige bei voller Bezahlung fernbleiben dürfen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.