Sterbeurkunde in Österreich

Alle wichtigen Informationen im Überblick

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, in der viele organisatorische Dinge geregelt werden müssen. Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben ist die Beantragung der Sterbeurkunde. Dieser Blogartikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was Sie zur Sterbeurkunde in Österreich wissen müssen.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie enthält wesentliche Informationen über die verstorbene Person, einschließlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum und -ort
  • Zeitpunkt und Ort des Todes
  • Akademische Grade
  • Letzter Wohnort
  • Informationen zur letzten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen
  • Optional: Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft

Voraussetzungen für eine Sterbeurkunde

Damit eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Todesfall beim zuständigen Standesamt angezeigt und beurkundet sein. Dies bedeutet, dass der Tod offiziell gemeldet und in den Registern des Standesamts verzeichnet sein muss.

Des Weiteren ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, um die sensiblen Daten der verstorbenen Person zu schützen. Zu diesem berechtigten Personenkreis gehören der Ehepartner oder eingetragene Partner sowie die Vorfahren und Nachkommen der verstorbenen Person. Darüber hinaus können auch Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, eine Sterbeurkunde beantragen. Dies stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den persönlichen Daten der verstorbenen Person erhalten.

Wo wird die Sterbeurkunde ausgestellt?

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde erfolgt durch die zuständige Personenstandsbehörde. In Österreich kann dies das Standesamt oder der Standesamtsverband der jeweiligen Gemeinde sein. In Städten mit eigenem Statut, den sogenannten Statutarstädten, übernimmt das Standesamt des Magistrats diese Aufgabe. Für Einwohner von Wien sind die verschiedenen Standesämter der Stadt Wien zuständig. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, den Todesfall zu beurkunden und die entsprechenden Dokumente auszustellen.

Benötigte Dokumente für eine Beantragung

Um eine Sterbeurkunde zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Personalausweis oder Reisepass)
  • Totenschein (Nachweis von Zeitpunkt und Ort des Todes)
  • Meldenachweis
  • Geburtsurkunde (Nachweis von Geburtsdatum und -ort)
  • Heiratsurkunde (für Daten des hinterbliebenen Partners)
  • Urkundlicher Nachweis akademischer Titel
  • Scheidungsurteil (falls der Verstorbene geschieden war)
  • Reisepass (falls der Verstorbene kein österreichischer Staatsbürger war)
  • Abschrift aus dem Sterbebuch (bei vorverstorbenem Ehepartner)
  • Gegebenenfalls Nachweise zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Sterbeurkunde Online beantragen

In einigen Gemeinden und Städten Österreichs kann die Sterbeurkunde online beantragt werden. Auch wenn der Antrag online gestellt wird, muss die Urkunde in der Regel persönlich abgeholt werden. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob diese Möglichkeit besteht und welche Schritte notwendig sind.

Wie viel kostet eine Sterbeurkunde?

Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Sterbeurkunde variieren je nach Art der Beantragung:

Mündlicher Antrag: Gebührenfrei
Schriftlicher Antrag: 14,30 Euro
Elektronischer Antrag (mit ID Austria oder EU Login): 8,60 Euro

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen zusätzlich folgende Gebühren an:
Bundesgebühr: 7,20 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Bei Zusendung der Sterbeurkunde können weitere Kosten entstehen.
Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Zusammenfassung

Mit einer Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen offiziell bestätigt. Diese Urkunde muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden, spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag.

Für die Beantragung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter der Totenschein, der Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde des Verstorbenen. Die Kosten variieren je nach Beantragungsart und liegen zwischen 8,60 und 14,30 Euro. Eine Online-Beantragung ist in einigen Gemeinden möglich, allerdings muss die Urkunde meist persönlich abgeholt werden.